Neuigkeiten
In diesem Abschnitt finden Sie aktuelle Informationen zu Vorschriften, Anreizen und Chancen im Immobiliensektor. Von steuerlichen Maßnahmen bis hin zu Neuigkeiten aus der Region verfolgen wir genau die steuerlichen und legislativen Entwicklungen, um Ihnen einen klaren und aktuellen Überblick zu bieten.
Wir teilen auch die wichtigsten regionalen Neuigkeiten, die den Immobilienmarkt beeinflussen können, wie städtische Sanierungsprojekte, kommunale und regionale Pläne oder Updates zum Schutz des natürlichen und landschaftlichen Erbes.
Informiert zu bleiben bedeutet, bewusstere Entscheidungen zu treffen.
Renovierungsbonus 2025:
Das Haushaltsgesetz 2025 bestätigt den Renovierungsbonus mit einigen Änderungen der Steuersätze:
Hauptwohnsitz: Steuerabzug von 50 % auf die ausgegebenen Kosten, mit einer Obergrenze von 96.000 Euro pro Wohneinheit;
andere Immobilien (einschließlich Zweitwohnungen): Steuerabzug von 36 %, mit derselben Obergrenze von 96.000 Euro;
ab 2026 sinkt der Steuersabzugs auf 30 % für alle Immobilien.
Neben den steuerlichen Vorteilen steigert die Renovierung einer Immobilie deren Wert und macht sie wettbewerbsfähiger auf dem Markt.
Ecobonus 2025:
Der Ecobonus wurde mit neuen Steuerabzugssätzen verlängert:
- Hauptwohnsitz: Steuerabzug von 50 % auf die ausgegebenen Kosten;
- Andere Immobilien (einschließlich Zweitwohnungen): Steuerabzug von 36 % auf die ausgegebenen Kosten;
ab 2026 sinkt der Steuersatz auf 30 % für alle Immobilien.
Die Obergrenze hängt von der Art der durchgeführten Maßnahmen ab. Beispielsweise kann der maximale abziehbare Betrag für Maßnahmen an Einfamilienhäusern 30.000 Euro betragen, während für Maßnahmen an Eigentumswohnungen oder größeren Einheiten die Grenzen variieren.
Förderfähige Maßnahmen: Verbesserungen der Energieeffizienz, wie die Installation von Solarpanelen, der Austausch von Fenstern, Wärmedämmung und die Einführung effizienter Heizsysteme.
Möbel- und Elektrogerätebonus 2025:
Der Möbel- und Elektrogerätebonus wurde bis zum 31. Dezember 2025 verlängert:
Steuerabzug: 50 % für den Kauf von Möbeln und großen Elektrogeräten zur Ausstattung einer renovierten Immobilie;
Ausgabenobergrenze: 5.000 Euro, einschließlich Transport- und Montagekosten;
Voraussetzungen: Die Immobilie muss Gegenstand einer Renovierungsmaßnahme sein, die ab dem 1. Januar des Jahres vor dem Kauf der Güter begonnen wurde.
Gültigkeit für Zweitwohnungen: Der Bonus gilt auch für Zweitwohnungen, solange diese renoviert werden.
Sismabonus 2025:
Der Sismabonus fördert Maßnahmen zur Verbesserung oder Ertüchtigung von Gebäuden in erdbebengefährdeten Zonen:
Steuerabzug: 50 % der ausgegebenen Kosten für Maßnahmen ohne Verbesserung der seismischen Klasse;
Ausgabenobergrenze: 96.000 Euro pro Wohneinheit;
Aufteilung: Steuerabzug wird in 5 gleichmäßige jährliche Raten aufgeteilt;
Erhöhter Bonus: Für Maßnahmen, die die seismische Klasse um ein oder zwei Stufen verbessern, können die Steuerabzugssätze höher sein.
Erhöhung der Steuern für den Kauf einer Zweitwohnung:
Ab 2025 wird der Kauf einer Zweitwohnung in Italien mit einer Erhöhung der Steuern verbunden sein: Registrierungssteuer: wurde von 9 % auf 12 % des Katasterwerts der Immobilie erhöht;
Vergünstigungen für junge Menschen:
Das Haushaltsgesetz 2025 führt keine neuen spezifischen Anreize für junge Menschen unter 36 Jahren ein. Die vorherigen Vergünstigungen bleiben jedoch bestehen, darunter:
– Möglichkeit, Darlehen mit staatlicher Garantie (Garantie-Fonds) zu erhalten.
Hypothekenzinsen:
Am 30. Januar 2025 gab die EZB eine Senkung der drei Leitzinsen um 25 Basispunkte bekannt. Infolgedessen wurden die Zinssätze ab dem 5. Februar 2025 wie folgt festgelegt:
- Einlagenzinssatz bei der Zentralbank: 2,75%;
- Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte: 2,90%;
- Zinssatz für Spitzenrefinanzierungsgeschäfte: 3,15%.
Diese Entscheidung spiegelt das Ziel der EZB wider, die Inflation mittelfristig um 2 % zu stabilisieren. Einige Analysten erwarten weitere Zinssenkungen im Laufe des Jahres 2025, mit Schätzungen, die auf einen möglichen Einlagenzinssatz von 1,5 % bis Ende des Jahres hinweisen.
Mit der kürzlichen Zinssenkung der EZB wird erwartet, dass der durchschnittliche nominale Zinssatz weiter auf 3,68 % sinkt, wobei die wettbewerbsintensiven Angebote möglicherweise bis zu 3,24 % erreichen könnten.
Darüber hinaus deuten die Prognosen darauf hin, dass der Euribor für 3 Monate, ein wichtiger Referenzwert für variabel verzinsliche Hypotheken, bis zum ersten Quartal 2026 bei 2,10 % liegen könnte, was Hypothekenschuldnern zugutekommt.
Für diejenigen, die eine Hypothek für den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie aufnehmen möchten, könnten diese Zinssenkungen zu günstigeren Konditionen führen, mit potenziell niedrigeren Zinssätzen. Es ist jedoch wichtig, die Zinssatzentwicklung zu verfolgen und verschiedene Angebote zu vergleichen, um die besten Bedingungen zu erhalten.
Für den Kauf einer Haupt- oder Erstwohnsitzes führt der Rückgang der Zinssätze zu niedrigeren Raten und verbessert den Zugang zu Krediten, insbesondere für diejenigen, die einen hohen Anteil des Immobilienwerts finanzieren müssen. Dies ist besonders vorteilhaft für junge Menschen und für diejenigen, die Instrumente wie den Fonds zur Absicherung von Erstwohnsitz-Krediten nutzen.
Beim Kauf einer Zweitimmobilie oder eines Zweitwohnsitzes sieht die Situation etwas anders aus: Banken verlangen in der Regel höhere Zinssätze als bei Krediten für den Erstwohnsitz, aber der Abwärtstrend könnte den Kauf dennoch attraktiver machen. Allerdings gleichen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer und der Mehrwertsteuer auf Neubauten diesen Vorteil teilweise aus.
Wer renovieren möchte, kann nicht nur von niedrigeren Zinssätzen profitieren, sondern auch von den bereits vorgesehenen Steuervergünstigungen, wodurch die Gesamtkosten der Maßnahme gesenkt werden. Renovierungskredite folgen ähnlichen Mechanismen wie Immobilienkredite, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass die Finanzierung entsprechend der Wertsteigerung der Immobilie erfolgen kann.
Flat Tax für neuansässige Personen 2024
Diese steuerliche Regelung wurde mit dem Haushaltsgesetz 2017 eingeführt und durch das Gesetzesdekret Nr. 113 vom 9. August 2024 geändert. Sie richtet sich an Neuansässige, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen und in den letzten zehn Jahren mindestens neun Jahre lang keine Steuerresidenten in Italien waren. Diese Regelung sieht eine feste Steuer auf das Einkommen vor, auch wenn es im Ausland erzielt wird.
Die Schritte zur Erlangung der steuerlichen Begünstigung:
Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Italien: Der Antragsteller muss seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen und sich mindestens 183 Tage pro Jahr im Land aufhalten.
Einreichung eines Antrags auf Vorabentscheidung („istanza di interpello“): Eine formelle Anfrage muss bei der zuständigen italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) eingereicht werden.
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Zahlung der festen Ersatzsteuer: Wird der Antrag genehmigt, muss der Steuerpflichtige eine feste Ersatzsteuer entrichten:
100.000 Euro für Personen, die bereits vor dem 10. August 2024 nach Italien umgezogen sind.
200.000 Euro für Personen, die sich ab diesem Datum nach Italien verlegen, gemäß den neuen Bestimmungen.
Dauer der Regelung: Die Flat Tax-Regelung kann für maximal 15 Jahre angewendet werden und kann nicht verlängert werden. Während dieser Zeit kann der Steuerpflichtige die Option freiwillig aufgeben, allerdings ist eine erneute Inanspruchnahme nach der Kündigung nicht möglich.
Flat Tax für ausländische Rentner
Gemäß Artikel 24-ter des TUIR (Einheitliches Einkommensteuergesetz), eingeführt durch Artikel 1, Absatz 273, des Gesetzes Nr. 145/2018, können natürliche Personen, die Renteneinkünfte von ausländischen Stellen beziehen und ihren steuerlichen Wohnsitz in Italien in eine der folgenden Regionen verlegen: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise oder Apulien, in einer Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohnern, eine optionale steuerliche Regelung nutzen.
Diese Regelung sieht die Anwendung einer Ersatzsteuer von 7 % auf jegliche im Ausland erzielten Einkünfte für bis zu neun Steuerjahre vor.
Steuerregelung für rückkehrende Arbeitnehmer („lavoratori impatriati“)
Die neue steuerliche Begünstigung, eingeführt durch das Gesetzesdekret Nr. 209/2023, richtet sich an Steuerpflichtige, die ab dem Steuerjahr 2024 ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Die Regelung bietet erhebliche Steuervorteile für Personen, die mindestens drei Jahre im Ausland gelebt und gearbeitet haben und nun nach Italien zurückkehren, um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger aufzunehmen.
Das zu versteuernde Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger Arbeit in Italien wird um 50 % reduziert, bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 Euro.
Für Personen mit minderjährigen oder unterhaltsberechtigten Kindern sinkt die Besteuerungsgrundlage auf 40 %.
Wenn der ausländische Arbeitgeber mit dem italienischen übereinstimmt, verlängert sich die erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Ausland auf sechs oder sieben Jahre, abhängig von den Umständen:
Sechs Jahre, wenn der Arbeitnehmer zuvor nicht für denselben Arbeitgeber oder Konzern in Italien tätig war.
Sieben Jahre, wenn der Arbeitnehmer bereits vor dem Auslandseinsatz für denselben Arbeitgeber oder Konzern gearbeitet hat.
Um von dieser Steuervergünstigung zu profitieren, muss der Steuerpflichtige über hohe Qualifikationen oder Spezialisierungen verfügen, die in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sind und nicht Gegenstand einer steuerlichen Vorabentscheidung sein können. Diese Begünstigung gilt auch für Freiberufler und andere qualifizierte Fachkräfte, die die Voraussetzungen erfüllen.
Nationale Förderungen
Programm „Resto al Sud“: Dieses von Invitalia geförderte Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen, um die Gründung neuer Unternehmen in Süditalien, einschließlich Sardinien, zu unterstützen. Die Ausschreibung sieht Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro für neue Geschäftstätigkeiten vor.
Nationaler Wiederaufbau- und Resilienzplan (PNRR): Im Rahmen des PNRR gibt es steuerliche Anreize für Beherbergungsbetriebe. Beispielsweise kann eine Steuergutschrift in Höhe von 80 % der für Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen anfallenden Kosten in Anspruch genommen werden.
Nicht rückzahlpflichtige Fördermittel 2025: Im Jahr 2025 sind mehrere nationale Ausschreibungen geplant, die nicht rückzahlpflichtige Zuschüsse für Unternehmen und Start-ups bereitstellen. Diese Fördermittel unterstützen Investitionen, Forschung und Entwicklung, Internationalisierung und den Erwerb neuer Kompetenzen.
Regionale Förderungen in Sardinien
Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (PSR) 2023–2027: Die Region Sardinien unterstützt über das PSR Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe zur Diversifizierung in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten, wie beispielsweise Agriturismus. Es sind nicht rückzahlpflichtige Zuschüsse von bis zu 70 % für die Renovierung und Modernisierung von Betriebsstrukturen vorgesehen.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Handelsunternehmen: Die Region Sardinien gewährt Zuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, mit einem Mindestinvestitionsbetrag von 5.000 Euro. Diese Unterstützung richtet sich an Unternehmen im Handelssektor und umfasst außerdem einen Beschäftigungszuschuss von 5.000 Euro pro geschaffener jährlicher Vollzeitarbeitsstelle (ULA), bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro.
Zuschüsse für die Sanierung und Aufwertung von Immobilien: Die Region hat Mittel für Maßnahmen zur Sanierung, Aufwertung und Umnutzung von Immobilien in historischen Stadtzentren bereitgestellt. Förderfähig sind Gebäude, die vor 1940 erbaut wurden und seitdem keine Abrisse oder Wiederaufbauten erfahren haben. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 40.000 Euro betragen und wird auf Grundlage der genehmigten förderfähigen Kosten berechnet.
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Zinsvergünstigte Kredite für Handelsunternehmen (L.R. 3/2022): Das Regionale Gesetz 3/2022 sieht die Gewährung von Zuschüssen zur Zinsvergünstigung und zur Kapitalfinanzierung für zinsvergünstigte Kredite an Handelsunternehmen vor. Die Förderungen umfassen:
Einen Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Nettoausgaben (ohne Steuern).
Einen Zinszuschuss für das Darlehen.
Unentgeltliche Zuschüsse für den Kauf oder die Renovierung der Ersten Wohnung:
Die Region bietet nicht rückzahlpflichtige Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro für den Kauf oder die Renovierung der ersten Wohnung in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern. Der Zuschuss deckt bis zu 50 % der geplanten Ausgaben. Um von diesen Zuschüssen zu profitieren, müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
Die Immobilie muss sich in einer Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnern befinden.
Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der betreffenden Immobilie entweder neu begründen oder dort für mindestens fünf Jahre nach Erhalt des Zuschusses wohnen.
Das Eigentum an der Immobilie muss dem Haushalt des Antragstellers gehören.
Immobilienmarkt: Preise wachsen stärker als die Inflation
Laut der neuesten Daten des ISTAT ist der Immobilienpreisindex (IPAB) im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorquartal um 0,8% und im Jahresvergleich um 3,9% gestiegen. Dies bedeutet, dass der Wert von Immobilien in Italien weiterhin wächst, sogar schneller als die Inflation, die 2024 im Durchschnitt bei 1,0% lag (deutlich gesenkt im Vergleich zu +5,7% im Jahr 2023).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich der italienische Immobilienmarkt neu bewertet, mit einem deutlicheren Anstieg der Immobilienpreise im Vergleich zu den Lebenshaltungskosten.
Fokus auf Nordost-Sardinien:
Insbesondere die Gebiete zwischen Olbia und San Teodoro gehören zu den begehrtesten Regionen im Nordosten Sardiniens, dank ihrer Nähe zum Meer und der starken touristischen Anziehungskraft. Der Immobilienmarkt in dieser Region zeigt eine positive Entwicklung, mit großem Interesse von nationalen und internationalen Käufern.
San Teodoro hat beispielsweise im Januar 2025 einen durchschnittlichen Preis für Wohnimmobilien von 4.248 €/m² erzielt, deutlich über dem provinziellen Durchschnitt von 2.889 €/m². Murta Maria und Porto San Paolo sind aufgrund ihrer Nähe zu Olbia und dem Flughafen zunehmend gefragt, was sie sowohl für Ferienhäuser als auch für touristische Investitionen attraktiv macht. Die Küstenorte zwischen Olbia und San Teodoro gehören zu den exklusivsten Gebieten Sardiniens, mit Preisen, die je nach Nähe zum Meer und der Qualität der Immobilien variieren, aber dennoch kontinuierlich steigen. Der Immobilienmarkt im Nordosten Sardiniens erlebt eine Phase des stetigen Wachstums, unterstützt durch eine hohe Nachfrage und zunehmendes Interesse an Küstengebieten. Der Kauf einer Immobilie in dieser Region stellt heute eine strategische Gelegenheit dar, sich ein Objekt in einer der gefragtesten Gegenden zu sichern, mit der Aussicht auf eine Wertsteigerung im Laufe der Zeit. Eine solide Investition, sowohl für diejenigen, die eine exklusive Immobilie für den Privatgebrauch suchen, als auch für diejenigen, die auf zukünftige Renditen setzen.
Umweltprojekte in Sardinien: Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung
Interreg NEXT MED Ausschreibung
Es wurde eine neue Ausschreibung des Programms Interreg NEXT MED mit einem Budget von 83,7 Millionen Euro lanciert, um Projekte zu unterstützen, die die Herausforderungen des Klimawandels im euro-mediterranen Raum angehen. Ziel ist es, die grüne Transformation durch kollaborative und innovative Lösungen zu beschleunigen.
Aktivitätsprogramm 2024 und Dreijahresprogramm 2024-2026 von ARPAS
Die Regionalagentur für Umweltschutz von Sardinien (ARPAS) hat das Aktivitätsprogramm 2024 und das Dreijahresprogramm 2024-2026 vorgestellt, das sich auf Umweltmonitoring, Kontrollen und Inspektionen konzentriert, mit dem Ziel, das Umweltvermögen zu schützen und Risiken durch natürliche und anthropogene Faktoren zu verhindern.
Programm für die ländliche Entwicklung (PSR) Sardinien
Das PSR Sardinien investiert in Wissen und Innovation, fördert die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen, agroindustriellen und forstwirtschaftlichen Unternehmen, gewährleistet eine nachhaltige Verwaltung der Umwelt und des Klimas und fördert eine ausgewogene Entwicklung der ländlichen Gebiete und Gemeinschaften.
Projekte für Umweltbildung
Es wurden Ausschreibungen für Kommunen, Provinzen, Betreiber von Meeres-Schutzgebieten sowie nationale und regionale Naturparks gestartet. Die Ausschreibungen sind in drei co-finanzierbare Interventionslinien unterteilt, um Programme zur Umweltbildung, Information, Kommunikation und Sensibilisierung durchzuführen.
Interreg Italien-Frankreich Programm „Marittimo“ 2021-2027
Der Überwachungsrat des Programms Interreg Italien-Frankreich „Marittimo“ 2021-2027 hat 40 Projekte genehmigt, mit einer Gesamtfinanzierung von 73.983.761,32 Euro. Die sardischen Partner sind in 36 der 40 finanzierten Projekte vertreten, die sich auf Prioritäten wie Innovation, Nachhaltigkeit und territoriale Entwicklung konzentrieren.
Infrastrukturprojekte an der Gallura-Küste
Die Gallura-Küste hat vier neue Infrastrukturprojekte gestartet, die sich auf folgende Bereiche konzentrieren:
- Fahrradwege: Schaffung von speziellen Strecken zur Förderung der nachhaltigen Mobilität.
- Verkehr: Verbesserung bestehender Straßen zur Erleichterung des Zugangs zu den Küstenorten.
- Straßenerneuerung: Sanierung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur.
Projekte im geschützten Meeresgebiet Tavolara – Punta Coda Cavallo
Das geschützte Meeresgebiet Tavolara – Punta Coda Cavallo, das die Gemeinden Olbia, Loiri Porto San Paolo und San Teodoro umfasst, ist in verschiedenen Aktivitäten engagiert:
Umweltbildung: Durch das Zentrum für Umweltbildung und Nachhaltigkeit (CEAS) werden Nachhaltigkeitsprogramme und pädagogische Aktivitäten für Schulen, lokale Gemeinschaften und Besucher gefördert.
Naturschutzprojekte: Überwachung und Schutz der Meeres- und Küstenumwelt mit besonderem Augenmerk auf die Biodiversität und nachhaltige Ressourcennutzung.
Stadtentwicklung in San Teodoro
Die Gemeinde San Teodoro hat die Vereinbarung mit der Fakultät für Architektur und Stadtplanung (DAStU) des Politecnico di Milano genehmigt, um eine wissenschaftliche Zusammenarbeit zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu starten. Diese Vereinbarung legt die Grundlage für ein Stadtentwicklungsprojekt im historischen Zentrum und in den umliegenden Dörfern, mit dem Ziel, das bestehende Erbe zu erhalten und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Stadtentwicklung in Loiri Porto San Paolo
Die Gemeinde Loiri Porto San Paolo hat in ihrem integrierten Plan für Aktivitäten und Organisation (PIAO) strategische Maßnahmen festgelegt, darunter:
Stadtbild: Verbesserung des Stadtbildes und Umsetzung von Projekten zur Stadtentwicklung.
Infrastruktur: Sanierung der Gemeindestraßen, Wartung und Verbesserung der Verkehrszeichen, Anpassung der Straßenbenennungen.
Nachhaltige Mobilität: Verbesserung des öffentlichen Beleuchtungssystems und Bau von Radwegen.